Praxis-Workshop – Einfluss der Modifizierung von Maschinen auf die CE-Kennzeichnung
Bei Umbau oder Modernisierung von Maschinen werden zum Teil erhebliche Veränderungen vorgenommen. Maschinen werden mit leistungsstärkeren Antrieben ausgestattet, Funktionen und Sicherheitskonzepte erweitert oder Steuerungsabläufe verändert. Wann ist in solchen Fällen von einer modifizierten, im Richtlinensinne neuen Maschine auszugehen? Je nach Grad der Änderung unterliegt die so neu entstandene Maschine unter Umständen auch den aktuell gültigen Anforderungen für das Bereitstellen, die sich von denen zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung unterscheiden.
Ihr Nutzen
- Sie lernen die vorgenommene Änderung zu beurteilen und die möglichen Auswirkungen der Umbaumaßnahme einzuschätzen.
- Sie lernen eine systematische Beurteilung von Änderungsmaßnahmen kennen.
- Sie können je nach Ergebnis die weitere Vorgehensweise festlegen.
- Sie lernen die Gesetzesanforderungen kennen, die Sie je nach Änderung erfüllen müssen.
- Die Teilnahme an dieser Weiterbildungs-Veranstaltung kann außerdem für die tekom-Rezertifizierung angerechnet werden.
Zielgruppe
- Konstrukteure und Konstrukteurinnen, Betriebssicherheitsbeauftragte, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Leiter Instandhaltung, Technische Leiter, Entwicklungs-/Konstruktions-/ Produktionsleiter, CE-Beauftragte, Sicherheitsfachkräfte
Inhalte
- Darstellung der Rechtssituation beim Umbau von Maschinen
- Beispiele für richtlinienrelevante Umbaumaßnahmen
- Interpretation der getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Konformitätsbewertung
- Definition der „Wesentlichen Änderung“
- Abschlussdiskussion, Klärung von Fragen
Methoden und Nachweise
- Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.