Spezial-Seminar – Anforderungen an die Technische Dokumentation gemäß ATEX-Richtlinie
Zur Vermeidung von Explosionsgefahren ist der Explosionsschutz in den meisten Industriestaaten gesetzlich geregelt. Innerhalb der Europäischen Union wird er in den sogenannten ATEX-Richtlinien 1999/92/EG (für Betreiber) und 2014/34/EU (für Hersteller) umgesetzt. Aus diesen Rechtsgrundlagen zum Explosionsschutz ergeben sich bestimmte Dokumentationsanforderungen für Betreiber und Hersteller.
Ihr Nutzen
- Sie werden in die Inhalte der europäischen ATEX-Richtlinien eingeführt.
- Sie lernen, was die ATEX-Richtlinien sowohl für die Betreiberseite und als auch für die Herstellerseite bedeuten und wie sie in nationales Recht umgesetzt werden.
- Sie wissen, welche Unterlagen Sie im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren/ -module zur Verfügung stellen bzw. vorhalten müssen.
- Sie bekommen einen Überblick, welche Unterlagen im Rahmen von Baumusterprüfungen oder auf Nachfrage von Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung stehen müssen, um den Nachweis der Richtlinienerfüllung erbringen zu können.
- Die Teilnahme an dieser Weiterbildungs-Veranstaltung kann außerdem für die tekom-Rezertifizierung angerechnet werden.
Zielgruppe
- Entwickler, Konstrukteure
- Produktmanager, Projektleiter, Qualitätsmanager
- Betreiber, die Geräte zur Eigenverwendung herstellen
- Technische Redakteure
Inhalte
- Der Zusammenhang zwischen Richtlinienanforderungen und Nachweisdokumentation
- Die Rolle der Risikobewertungen für die Erzeugung der Nachweisdokumentation
- Die Bedeutung der Zulieferdokumentation für die Entwicklung Ihrer Geräte
- Der Zusammenhang zwischen interner Risikobewertung und der Betriebsanleitung für den Benutzer
- Mindestumfang der technischen Unterlagen auf der Herstellerseite und die Basis ihres Zustandekommens
- Bedeutung z. B. eines Explosionsschutzdokumentes des Betreibers für den Gerätehersteller
Methoden und Nachweise
- Teilnehmende erhalten eine ausführliche Seminar-Dokumentation (für spätere Nachschlagemöglichkeit).
- Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.