Angefangen hat alles mit dem Produkthaftungsgesetz, welches 1989 erstmals festlegte, dass eine gefahrlose Bedienung für Produkte in jeder Hinsicht gewährleistet werden muss. 1993 folgte dann die Maschinenrichtlinie, die diese Anforderung explizit für den Maschinen- und Anlagenbau festlegt. Nach einer Übergangzeit von 2 Jahren wurde die Maschinenrichtlinie 1995 zu einer verpflichtenden Basis für Produzenten und somit zur Grundlage für die Technische Dokumentation. Die neue Maschinenverordnung gibt den Unternehmen zum ersten Mal die Möglichkeit, Technische Dokumentation in digitaler Form zu liefern.

Um die Hersteller mit dem Problem „wie mache ich es jetzt am besten?“ nicht allein zu lassen, kam in den Jahren die DIN ISO 82079 hinzu. Dort steht sehr gut erklärt, wie und von wem Technische Dokumentation gemacht werden soll.

Bei der Betrachtung, wie Unternehmen diese Vorgaben umsetzten, zeigen sich zwei grundlegende Typen:

  • Die Pflichterfüller
  • Die Bessermacher

Die Pflichterfüller

Hierbei handelt es sich um die Unternehmen, denen es grundsätzlich darum geht, die Technische Dokumentation nach dem Minimalprinzip zu erstellen. Es werden in der Regel Mitarbeiter aus den eigenen Reihen ausgewählt, die Technische Dokumentation nebenbei mitzumachen, oftmals ohne erforderliche Ausbildung und Kenntnisse in diesem Bereich. Es werden Tools eingesetzt, die im Unternehmen vorhanden sind. Übersetzungen werden von den Mitarbeitern in den Auslandsniederlassungen erstellt. Das alles mit dem Ziel, mit möglichst einfachen Mitteln und geringem Kostenaufwand das Haftungsrisiko zu minimieren. Erstell- und Übersetzungskosten steigen, ohne dass den Unternehmen klar ist, wo die Ursache liegt. Haftungsrisiken werden nach dem Prinzip Hoffnung minimiert.

Die Bessermacher

Das sind Unternehmen, die deutlich über das Minimalprinzip hinausgehen. Es werden fachlich qualifizierte Mitarbeiter – Technische Redakteure und Fachübersetzer – eingesetzt. Diese kennen nicht nur die rechtlichen und normativen Anforderungen, sondern wissen, welche Werkzeuge am besten geeignet sind und wie sich das Unternehmen in diesem Bereich zukunftsgerichtet aufstellt. In diesen Unternehmen entspricht die Technische Dokumentation genau den didaktischen, rechtlichen und normativen Anforderungen. Aspekte wie Kundenzufriedenheit werden ernst genommen. Die Technische Dokumentation ist so organisiert, dass die Kosten für die Erstellung und Übersetzung im Einklang stehen. Moderne Redaktionssysteme (CCMS) und Übersetzungsdatenbanken (TMS) und gegebenenfalls weitere Technologien wie Content Delivery Portale (CDP) kommen zum Einsatz.

Der Wendepunkt

Soweit die Betrachtung der Vergangenheit und der aktuellen Lage bezogen auf diese beiden Unternehmenstypen. Doch wie gelingt in Zukunft der Übergang ins digitale Zeitalter beim Bessermacher und beim Pflichterfüller und wie gelingt die Integration neuer Technologien wie KI und IoT? Hier wird schnell klar, was dies für diese beiden Unternehmenstypen bedeutet.

Der Pflichterfüller hatte bis zu diesem Zeitpunkt zwar den geringeren Aufwand, wird es aber in Zukunft schwerer haben. Er muss die Technologielücke schließen. Das bedeutet, das Unternehmen muss entsprechende Qualifikationen und Technologien nachziehen, wenn das überhaupt möglich ist.

Der Bessermacher hatte in der Vergangenheit zwar die größeren Aufwendungen, profitierte aber bereits von der besseren Qualität der technischen Dokumentation, niedrigen Übersetzungskosten, passenden Infrastrukturen für Informationsorganisation/-verteilung und qualifizierten Mitarbeitern. Die passende Infrastruktur und die qualifizierten Mitarbeiter sind der Grund dafür, dass es diesen Unternehmen besser gelingen wird, den Schritt in die Industrielle Digitalisierung zu gehen.

Fazit

Die neue Maschinenverordnung legt bereits den Grundstein für das Weiterreichen der Technischen Dokumentation in digitaler Form. Hiermit sind keine PDF-Daten gemeint, auch wenn das vielfach gedacht wird. KI und weitere zukünftige Technologien werden dafür sorgen, dass jede erdenkliche Information in jeder Sprache in nutzergerechter und situationsbedingter Form vorliegt. Vorausetzung hierfür ist, dass die Informationen entsprechend vorbereitet, in Datenbanken abgelegt und mit Metainformationen (z. B. iiRDS) versehen werden.

Der Bessermacher hat sich über die letzten Jahrzehnte sehr intensiv mit den Technologien auseinandergesetzt, was ihm heute zugutekommt. Der Pflichterfüller hat sich um das Wesentliche gekümmert und sicherlich noch einiges zu tun. Manchmal beeinflusst auch die Vergangenheit die Zukunft und die Zukunft kommt gewiss.