Zukünftig sind Industrie und Handel verpflichtet, für in Verkehr gebrachte Produkte einen Digitalen Produktpass (DPP) bereitzustellen. Grundlage hierfür ist die neue Ökodesign-Verordnung 2024/1781, die Hersteller dazu verpflichtet, umfangreiche Daten zu jedem Produkt zu erfassen und zu veröffentlichen.

Die Einführung beginnt bereits im Februar 2027: Erste Produkte, wie etwa Textilien, müssen dann mit einem digitalen Produktpass ausgestattet sein.

Einheitliche Umsetzung durch Normung notwendig

Damit stellt sich die Frage, welche Inhalte der Produktpass umfasst und wie Daten sowie Schnittstellen gestaltet sein müssen. Um eine möglichst einfache und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, ist eine einheitliche Vorgehensweise unerlässlich.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI damit beauftragt, harmonisierte Normen für den digitalen Produktpass zu entwickeln. Parallel dazu haben die deutschen Normungsorganisationen DIN und DKE das Gremium „Digitaler Produktpass" gegründet, um die Arbeiten auf nationaler Ebene zu spiegeln und die deutschen Interessen in Europa einzubringen.

Erste Normentwürfe im Überblick

Die Aktivitäten werden im Normenausschuss NA 043-02-06 GA des DIN koordiniert. Dort wurden in den vergangenen zwei Monaten mehrere Normentwürfe veröffentlicht, die unterschiedliche Anforderungen an den digitalen Produktpass behandeln.

Beispiele für aktuelle Normentwürfe:

Norm Titel Thema
DIN EN 18216 Protokolle zum Datenaustausch Beschreibt sichere und effiziente Datenaustauschprotokolle und Datenformate für DPP-Daten.
DIN EN 18219 Eindeutige Kennungen Definiert Leitlinien für eindeutige Produktkennungen, eindeutige Wirtschaftsteilnehmerkennungen und eindeutige Einrichtungskennungen.
DIN EN 18220 Datenträger Definiert Anforderungen an Datenträger, die in einem digitalen Produktpasssystem verwendet werden.
DIN EN 18221 Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz Legt Anforderungen für die dezentrale Datenspeicherung, Archivierung und Datendauerhaftigkeit von digitalen Produktpässen fest.
DIN EN 18222 Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit vom Produktpass Standardisiert APIs für Datenzugriff und Durchsuchbarkeit von DPP.
DIN EN 18223 System-Interoperabilität Behandelt die übergreifende Interoperabilität zwischen DPP-Systemen.
DIN EN 18239 Management der Benutzerrechte, IT-Sicherheit und Geschäftsgeheimnisse Legt die Anforderungen an die Zugangsrechteverwaltung des DPP fest. Dazu gehören die IT-Sicherheit, der Datenschutz und die Übertragung der Verantwortlichkeiten von einem Wirtschaftsteilnehmer an einen anderen.
DIN EN 18246 Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität Definiert Anforderungen an die sichere Informationsverarbeitung und Kommunikation, um die Integrität, Authentizität und Zuverlässigkeit im Austausch zu gewährleisten.

Noch unklare Inhalte des Produktpasses

Aus den Titeln und Themen der bisherigen Normentwürfe lässt sich erkennen, dass der Schwerpunkt derzeit auf der Sicherstellung des Datenabrufs und -austauschs des DPP liegt. Um die konkreten Inhalte geht es in diesen Normen allerdings nicht.

Zwar ist es hilfreich zu wissen, wie Daten bereitgestellt werden müssen, doch ebenso wichtig wären klare Vorgaben, welche Informationen im DPP enthalten sein sollen. Genau hier besteht aktuell noch Unklarheit.

Das Bundesumweltministerium definiert den Inhalt folgendermaßen:
„Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung)."

Soweit die offizielle Aussage – typisch regulatorisch, aber in der praktischen Umsetzung nur bedingt hilfreich.

Mögliche Inhalte eines DPP

Nach Auswertung verschiedener Quellen könnten folgende Informationen Bestandteil eines DPP sein:

  • Technische Daten: Produktname, Modell- und Seriennummer, technische Spezifikationen
  • Materialien und Inhaltsstoffe: Zusammensetzung, verwendete Rohstoffe, Recyclingfähigkeit
  • Herkunft und Lieferkette: Produktionsdaten, Standorte, Transportwege
  • Nachhaltigkeit: CO₂-Fußabdruck, Umweltzertifikate, Angaben zur nachhaltigen Beschaffung
  • Nutzung und Wartung: Gebrauchsanleitungen, Wartungshinweise, Sicherheitsinformationen
  • Reparierbarkeit und Ersatzteile: Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteilverfügbarkeit, erwartete Nutzungsdauer
  • Entsorgung und Recycling: Anleitungen zur fachgerechten Entsorgung und zum Recycling
  • Konformität: Zertifizierungen und Nachweise zur Einhaltung von Standards

Je nach Produkt können weitere Informationen hinzukommen. Deshalb wäre es hilfreich, wenn die Normung künftig produktspezifische Aussagen zum DPP-Inhalt liefern würde.

Beispiel: Der digitale Batteriepass

Ein anschauliches Beispiel ist der digitale Batteriepass, der durch die aktuelle Batterieverordnung (EU) 2023/1542 vorgeschrieben ist. Ab dem 18. Februar 2027 muss er für bestimmte Batterien zur Verfügung stehen. Erste Umsetzungen, die bereits im Internet zu finden sind, können als Orientierung dienen.

Fazit: Jetzt mit den Anforderungen vertraut machen

Auch wenn 2027 noch weit entfernt scheint – die Umsetzung der erforderlichen Schnittstellen und Datenformate ist zeitaufwendig. Der Stichtag wird daher schneller erreicht sein, als man denkt.

Selbst wenn die genannten Normen bisher nur als Entwürfe veröffentlicht wurden, ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Denn die grobe Richtung dürfte sich kaum noch ändern.