Ein grundlegendes Thema bei der Erstellung von Gebrauchsanleitungen ist die Definition der Zielgruppen. Erst wenn eindeutig geklärt ist, wer mit einem Produkt was machen soll, kann eine zielführende Anleitung entstehen. Anleitungen für Produkte des alltäglichen Gebrauchs wie eine Kaffeemaschine oder ein Mobiltelefon müssen Nutzer über alles informieren, was sie für die Nutzung, Erhaltung bis hin zur Entsorgung wissen müssen. Die Nutzergruppe solcher Produkte wird sehr heterogen sein, eine Kaffeemaschine wird sowohl von Elektrotechnikern wie auch von technischen oder elektrischen Laien bedient. Die Zielgruppendefinition ist hier nicht entscheidend, solange die Anleitung übersichtlich, verständlich und gut nachvollziehbar ist.
Personenkreise definieren
Für viele Produkte und vor allem Anlagen im gewerblichen oder industriellen Bereich steigt mit der Komplexität der Anlage auch die Anzahl der Aufgaben. Vor der Bedienung muss möglicherweise die Montage und dann natürlich die Inbetriebnahme erfolgen. Und für die sichere Bedienung ist die Wartung entscheidend. Es bedarf fachkundiger Monteure, um eine industrielle Fertigungsanlage wie ein Fließband zu montieren. Um am Fließband Teile zusammenzubauen, benötigen Bediener in der Regel dieses fachkundige Monteurwissen nicht, sie benötigen Informationen zur Bedienung. Und die Wartung sollte ebenfalls von fachkundigen Monteuren durchgeführt werden.
Bestimmte Aufgaben dürfen also nur durch Personenkreise ausgeführt werden, die über eine bestimmte Qualifikation verfügen. Da nur der Hersteller eines Produktes weiß, welche Qualifikationen eine bestimmte Tätigkeit erfordert, muss er diese Qualifikation kommunizieren, und zwar in der zum Produkt gehörenden Anleitung. Und die Technischen Redakteurinnen und Redakteure, die die Anleitung erstellen, müssen diese Personenkreise möglichst eindeutig definieren und beschreiben. Eine mögliche Quelle sind Definitionen aus Regelwerken oder Normen. Aus dem Umfeld der Elektrotechnik finden sich in zwei Normen entsprechende Definitionen.
- DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)
- DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10)
Wir betrachten diese beiden Normen der Elektrotechnik beispielhaft, da man ihre Definitionen zum Teil auch für andere Aufgaben (z. B. Mechanik) übernehmen kann, sie dann aber umformulieren muss.
Elektrofachkraft (EFK)
Elektrofachkräfte dürfen elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen (Fach- und Aufsichtsverantwortung). Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Hinweis: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können einfache Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vornehmen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen sich solche Personen nennen, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Hinweis: Um einen Laien als EuP zu qualifizieren, bedarf es einer auf ein konkretes elektrotechnisches Aufgabengebiet bezogenen Unterrichtung durch eine EFK. Eine EuP hat demnach nur begrenzte elektrotechnische Kenntnisse. Dies unterscheidet die speziell elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) von einem allgemein eingewiesenen Laien.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Verantwortliche Elektrofachkräfte sind Personen, die als Elektrofachkraft (EFK) auch Fachverantwortung tragen und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Arbeitgeberpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt sind.
Hinweis: Arbeitgeberpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.
Diese Normen gelten jedoch nur für den deutschen Markt. Je nach Zielmarkt außerhalb Deutschlands müssen Hersteller die entsprechenden Definitionen in der Anleitung anpassen.
Zum Thema „Personen in der Norm“ siehe auch den Artikel aus 06/2017.
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