Digitale Unterlagen erstmals ausdrücklich geregelt

Mit dem Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Jahr 2024 wurden erstmals die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen sowie eine digitale Kontaktmöglichkeit ausdrücklich im Gesetzestext genannt. Bis dahin war die gängige Auslegung, dass diese Unterlagen in gedruckter Form mitzuliefern seien – auch wenn dies nie explizit vorgeschrieben war.

Widerspruch zwischen Maschinenverordnung und New Legislative Framework (NLF)

Da sowohl die neue Maschinenverordnung als auch zahlreiche zuvor veröffentlichte Richtlinien und Verordnungen auf dem New Legislative Framework (NLF) basieren, stellte sich die Frage, wie mit diesem Widerspruch umzugehen sei.

Omnibus-Paket IV: Auflösung des Widerspruchs

Mit dem im Mai 2025 veröffentlichten Omnibus-Paket IV wird dieser Widerspruch nun aufgelöst. Ziel der Europäischen Kommission ist es, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Erleichterungen zu schaffen. Diese betreffen auch die produktbegleitenden Unterlagen wie Betriebsanleitung und Konformitätserklärung.

Digitale Form als Regelfall und digitale Kontaktmöglichkeit

Künftig soll hierfür die digitale Form ausreichen. Zusätzlich wird für alle Produkte die Verpflichtung ergänzt, eine digitale Kontaktmöglichkeit bereitzustellen.

Ausnahme: Sicherheitsinformationen für Verbraucher:innen

Eine Ausnahme bleibt bestehen: Für Produkte, die für Verbraucher:innen bestimmt sind oder voraussichtlich von ihnen genutzt werden, müssen Sicherheitsinformationen weiterhin in gedruckter Form mitgeliefert werden. Diese Vorgabe ist bereits aus der Maschinenverordnung bekannt.

Betroffene Richtlinien und Verordnungen

Die Änderungen gelten für 13 Richtlinien und 8 Verordnungen im Produktregelungsbereich. Sie wurden in zwei separate Vorschläge aufgeteilt:

  • COM(2025)503 – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien … hinsichtlich der Digitalisierung und Angleichung gemeinsamer Spezifikationen
  • COM(2025)504 – Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen … hinsichtlich der Digitalisierung und gemeinsamer Spezifikationen

Ausblick: Rückenwind für die Digitalisierung der Technischen Dokumentation

Damit stehen einer weiteren Digitalisierung der Technischen Dokumentation nun auch rechtlich immer weniger Hindernisse im Weg.