Änderungen der Publikationspflichten in der EU
Digitale Unterlagen erstmals ausdrücklich geregelt Mit dem Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Jahr 2024 wurden erstmals die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen sowie eine digitale Kontaktmöglichkeit ausdrücklich im Gesetzestext genannt. Bis dahin war die gängige Auslegung, dass diese Unterlagen in gedruckter Form mitzuliefern seien – auch wenn dies nie explizit vorgeschrieben war. [...]
