Ein Hinweis vorweg: Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die persönliche Meinung der Autoren, gebildet auf der Basis von recherchierten Normen. Die inhaltliche Gestaltung und Formulierung von Warnhinweisen betrachten wir in diesem Blogbeitrag nicht.
Es gibt zwei konkrete Anlässe für diesen Blogbeitrag. Einer liegt schon ein paar Jahre zurück, der andere ereignete sich kürzlich.
Der erste Anlass war dieser: Eine Anleitung wurde als nicht normgerecht bezeichnet, weil die verwendeten Symbole nicht der DIN EN ISO 7010 entsprächen. Der zweite Anlass war eine Diskussion. Thema war, ob eine Anleitung rechtskonform sei, da doch die DIN EN ISO 7010 und die DIN ISO 3864-2 nicht beachtet worden seien und zudem die Symbole nicht farbig seien.
Daraus resultierten zwei Fragen: Wie müssen Symbole für Warnhinweise aussehen? Sollten oder müssen die Symbole farbig sein? Welche Vorgaben (Normen) sind zu beachten?
Relevante Normen
Die DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ ist die relevante Norm für Anleitungen. In den Normen DIN ISO 3864-2 und DIN EN ISO 7010 werden „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ für Produkte, Arbeitsplätze und öffentliche Bereiche definiert. Das waren für uns die Quellen, die wir zur Gestaltung von Symbolen für Warnhinweise herangezogen haben.
Was kritisiert wurde
In den kritisierten Anleitungen gab es ein fünfstufiges Konzept für Warnhinweise. Symbole und Struktur sahen wie folgt aus:
Es wurde sinngemäß Folgendes kritisiert: Die Symbole seien nicht spezifisch genug und würden deshalb im Streitfall vor einem Gericht nicht bestehen. Es fehle an Farbe. In Warnhinweisen müsse die jeweilige Gefahr konkret symbolisiert werden.
Was die Normen fordern
Warnhinweise nach DIN EN 82079
Die DIN EN 82079-1 gibt für Gebrauchsanleitungen vor, dass sicherheitsbezogene Informationen hervorgehoben und auffällig gemacht werden müssen (Kapitel 6.8). Die Norm macht konkrete Angaben dazu, wie Warnhinweise gestaltet werden sollten, und zitiert dabei die DIN ISO 3864-2.
„Beginne mit Signalwörtern“:
Es werden die Signalwörter „Gefahr“, „Warnung“ und „Vorsicht“ empfohlen.
Gefahr: Bei „… Gefährdung …, die, wenn sie nicht vermieden wird, den Tod oder schwere Verletzung zur Folge hat.“
Warnung: Bei „… Gefährdung …, die, wenn sie nicht vermieden wird, den Tod oder schwere Verletzung zur Folge haben kann.“
Vorsicht: Bei „… Gefährdung …, die, wenn sie nicht vermieden wird, eine geringfügige oder mäßige Verletzung zur Folge haben kann.“
Die Verwendung von Farben wird nicht ausdrücklich gefordert. Farben dürfen aber als zusätzliches Mittel zur Hervorhebung verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, „dass ein beträchtlicher Prozentsatz der Nutzer irgendeine Form von Farbfehlsichtigkeit hat.“ Werden Farben gewählt, müssen diese auch auf Schwarz-Weiß-Fotokopien oder Schwarz-Weiß-Ausdrucken unterscheidbar sein.
Warnhinweise müssen konsistent gestaltet werden.
Warnhinweise nach DIN ISO 3864-2
Die DIN ISO 3864-2 definiert „Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitsschilder zur Anwendung auf Produkten“. Hier werden insbesondere die Signalwörter, Farben und die Anordnung von Elementen im Produktsicherheitsschild festgelegt. Dazu kommen Gestaltungsvorgaben für Produktsicherheitsschilder. In der Norm werden drei Arten von Sicherheitszeichen unterschieden:
- Warnzeichen
- Verbotszeichen
- Gebotszeichen
Auf die Gestaltung von Warnhinweisen in Betriebsanleitungen geht die Norm nicht ein.
Warnhinweise nach DIN EN ISO 7010
Die DIN EN ISO 7010 definiert „Sicherheitszeichen, verwendet in Arbeitsplätzen und öffentlichen Bereichen“. Hier geht es um die Gestaltung von Warnschildern am Arbeitsplatz und im öffentlichen Bereich. In dieser Norm werden fünf Kategorien unterschieden:
- Rettungszeichen
- Brandschutzzeichen
- Gebotszeichen
- Verbotszeichen
- Warnzeichen
Es wird eine große Anzahl situativer Zeichen definiert und dargestellt. Auch diese Norm geht nicht auf die Gestaltung von Warnhinweisen in Betriebsanleitungen ein.
Fazit
Was gilt nun für Anleitungen?
Entscheidend sind die Geltungsbereiche der Normen:
- Die DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ ist die relevante Norm für Anleitungen.
- Die DIN ISO 3864-2 gilt für die Kennzeichnung von Produkten.
- Die DIN EN ISO 7010 gilt für Arbeitsplätze und öffentliche Bereiche.
Die Normen DIN ISO 3864-2 DIN EN ISO 7010 gelten eben nicht speziell für Anleitungen, sondern für Produkte, Arbeitsplätze und öffentliche Bereiche.
Es spricht selbstverständlich nichts dagegen, Symbole der Normen DIN EN ISO 7010 und DIN ISO 3864 in Anleitungen einzusetzen, da sie in der Norm DIN EN 82079-1 ausdrücklich zitiert werden. Von einer Verpflichtung ist keine Rede. Aus unserer Sicht ist die Klarheit und durchgängige Verwendung entscheidender als eine bestimmte optische Gestaltung.
Bezüglich des Einsatzes von Farbe wird eine Anleitung nicht „rechtssicherer“, wenn farbige Symbole verwendet werden. Im Gegenteil, die DIN EN 82079-1 weist gerade darauf hin, dass die Warnhinweise auch bei Menschen mit Farbfehlsichtigkeit funktionieren müssen. Anleitungen werden auch mal schwarz-weiß kopiert und gedruckt, das muss ebenfalls berücksichtigt werden.
Die DIN EN 82079-1 fordert die konsistente Gestaltung von Warnhinweisen und definiert dazu drei Warnstufen, die den jeweiligen Risikograd für Lebensgefahr und Verletzungsgefahr deutlich visualisieren. Bezüglich der Warnung vor Sachschäden macht die Norm keine Vorgaben. Es ist aber sicherlich nicht falsch, wenn man vor Sachschäden oder Funktionseinschränkungen warnt.
Insofern ist die Kritik an der Gestaltung der Warnhinweise unbegründet.
Guten Tag Herr Raimann,
danke für den Hinweis. Sie haben Recht, in der neuen Fassung von 2021, Kap. 9.11.1, wird die Verwendung von Symbolen nach ISO 7010 konkreter vorgegeben. Von daher sollte man sich bei der Verwendung von Symbolen in Anleitungen an die Vorgaben der ISO 7010 halten. Aus unserer Sicht war die alte Fassung, auf die sich der Blog-Beitrag bezog, nicht so konkret.
Mit freundlichen Grüßen, Olaf Dömer und Christian Fahn
Hallo Herr Raimannn,
vielen Dank für Ihren Beitrag, den wir wir für sehr konstruktiv halten.
Unser Team wird das prüfen und dann werden wir den Beitrag ggf. ändern bzw. ergänzen.
Beste Grüße aus Dortmund, Heinz-Günter Halstenberg
Sehr geehrter Herr Fahn,
Sehr geehrter Herr Dörner,
um vielleicht einen anderen Blickwinkel auf das Thema Symboliken in Betriebsanleitungen zu ermöglichen, verweise ich an dieser Stelle auf das Kapitel 9.11.1 der DIN EN IEC/IEEE 82079-1 (VDE 0039-1):2021-09. (Aktuell gültige Version zur Erstellung von Betriebsanleitungen)
In diesem steht: Zitat „…durch ein in ISO 7000 oder IEC 60417 registriertes grafisches Symbol dargestellt wird, muss das registrierte grafische Symbol verwendet werden…es dürfen nur in ISO 7010 registrierte Sicherheitszeichen in Nutzungsinformationen verwendet werden…“
Von daher kann ich den obigen Ausführungen nicht vollumfänglich zustimmen, und denke dass es aus rechtlicher Sicht sinnvoll ist, ihr Fazit nochmals dazu diskutieren.
Die weitern von Ihnen aufgeführten Punkte enthalten in den Entsprechenden Absätzen i.d.R. den Zusatz, „soweit möglich“, was wiederum die in 9.11.1 verpflichtende Nutzung des normativ registrierten Symbols ermöglicht.
Ich hoffe sie nehmen dies als konstruktiven Beitrag für ihre Diskussion und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Mathias Raimann