Die Digitalisierung hat längst auch den Bereich der Technischen Dokumentation erreicht. Etwa zwei Drittel aller in der TD Beschäftigen sind Quereinsteiger. Hier bietet sich – gerade jetzt – eine gute Gelegenheit zur fachbezogenen Weiterbildung, denn künftig sollen nicht mehr nur Arbeitslose, geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer fokussiert gefördert werden, sondern auch alle anderen – unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße.

Möglich macht dies der Entwurf für ein Qualifizierungschancen-Gesetz aus dem Arbeitsministerium, der am 19. September 2018 vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Mitarbeiter – und Unternehmen – sollen dabei unterstützt werden, den digitalen Wandel zu meistern.

Um diese individuelle Förderung in Anspruch zu nehmen, muss man sich an zwei Stellen wenden: Die Arbeitsagentur und den Arbeitgeber. Die Arbeitsagentur entscheidet über die Förderfähigkeit, hat aber künftig auch die Pflicht zur Beratung. Der Arbeitgeber entscheidet natürlich auch mit, ob der Mitarbeiter für eine Weiterbildung freigestellt wird. Denn dazu gibt es keine Verpflichtung.

Dank Förderung gezielt Fachkräfte aufbauen und binden

Durch Weiterbildungen können Arbeitgeber ihre Fachkräfte fördern und auch ans Unternehmen binden (zumindest emotional). Dabei unterstützt die Arbeitsagentur kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit 10-250 Beschäftigten mit 50 %. Schwerbehinderte und über 45-Jährige können sogar mit bis zu 100 % gefördert werden.

Beim Marktführer für Aus- und Weiterbildung in der Technischen Dokumentation, dem tecteam Bildungsinstitut, finden Sie eine Vielzahl von themenbezogenen Seminaren und E-Learning-Kursen, die auch individuell kombiniert werden können. Alle Infos unter: https://tecteam.de/bildung/

Auch die tekom-Zertifizierung kann ein möglicher Abschluss sein. Sollten Sie tekom-Mitglied sein, haben Sie als Mitgliedsleistung Anspruch auf eine tekom-Qualifizierungsberatung.

Nur fachliche Weiterbildung, keine Förderung von Privat-Interessen

Gefördert werden können Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von vier Wochen – außerhalb des eigenen Unternehmens. Als weitere Bedingung für die Förderung muss der Berufsabschluss des Arbeitnehmers mindestens vier Jahre zurückliegen und fachlicher Bedarf bestehen. Private Interessen oder Hobbys sollen nicht gefördert werden.

Ist Weiterbildung in der Technischen Dokumentation für Sie ein Thema? Dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Berater in der Arbeitsagentur – und mit uns!

Quelle: https://www.zeit.de/arbeit/2018-09/bundesagentur-fuer-arbeit-qualifizierungschancengesetz-weiterbildung-foerderung