Vor einiger Zeit haben wir über die Einführung des Digitalen Produktpasses (kurz DPP) in Europa berichtet. Dieser wird schrittweise für immer mehr Produktgruppen eingeführt bzw. gefordert. In der Industrie stellt sich damit die Frage wie so ein Produktpass zu organisieren ist und welche Inhalte in den DPP gehören. In dem Zusammenhang wurde ein Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC und ETSI) vergeben. Diese sollen Normen entwickeln, um eine einheitliche Ausführung und standardisierte Verfahren zur Erstellung zu ermöglichen.
Von den damals vorgestellten Normentwürfen zu unterschiedlichen Themen zur Umsetzung des DPP sind jetzt eine Reihe im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht worden. Damit können die Inhalte der Normen als verbindlich angesehen und für die Umsetzung des DPP genutzt werden. Hierbei handelt es sich um folgende Normen:
| Norm | Titel | Thema |
|---|---|---|
| DIN EN 18216 | Protokolle zum Datenaustausch | beschreibt sichere und effiziente Datenaustauschprotokolle und Datenformate für DPP-Daten |
| DIN EN 18219 | Eindeutige Kennungen | definiert Leitlinien für eindeutige Produktkennungen, eindeutige Wirtschaftsteilnehmerkennungen und eindeutige Einrichtungskennungen |
| DIN EN 18220 | Datenträger | definiert Anforderungen an Datenträger, die in einem digitalen Produktpasssystem verwendet werden |
| DIN EN 18221 | Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz | legt Anforderungen für die dezentrale Datenspeicherung, Archivierung und Datendauerhaftigkeit von digitalen Produktpässen fest |
| DIN EN 18222 | Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit vom Produktpass | standardisiert APIs für Datenzugriff und Durchsuchbarkeit von DPP |
| DIN EN 18223 | System-Interoperabilität | behandelt die übergreifende Interoperabilität zwischen DPP-Systemen |
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Gewährleistung des Datenabrufs und -austausches. Um Inhalte geht es in diesen Normen nicht.
Bezüglich inhaltlicher Vorgaben muss man sich aktuell eher an andere Quellen, wie dem Bundesumweltministerium orientieren. Das Ministerium macht auf Ihrer Webseite grobe Angaben zum möglichen Inhalt eines DPP.
https://www.bundesumweltministerium.de/faq/was-ist-ein-digitaler-produktpass
Als weitere Quelle kann auch die Öko-Design-Verordnung (EU) 2024/1781 herangezogen werden. Im Anhang III findet man Aussagen zu möglichen Inhalten eines DPP. Auch wenn sie nur sehr allgemein sind, bekommt man immerhin eine grobe Orientierung. Folgende Themen können Inhalt eines DPP sein:
- Produktkennungen
- Kontaktdaten
- Technische Leistung
- Handbücher, Gebrauchsanleitungen
- Warn- und Sicherheitshinweise
- Materialien und ihr Ursprung
- Reparaturmaßnahmen
- Recyclingmöglichkeiten
- Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus
Da es noch keine konkreteren Vorgaben zu Inhalten des DPP für einzelne Produktarten gibt, wird man die Entwicklungen in der Normungswelt weiter im Auge behalten müssen.
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